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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der dazzling-liability GmbH, Gartenstraße 47, 80469 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Gartenpflege- und Landschaftsbaudienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Ausführung der beauftragten Leistungen annimmt.

(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Bei Arbeiten im Freien behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Termine aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen zu verschieben. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

(3) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder ähnliche Umstände entbinden den Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer und dessen Mitarbeitern Zugang zum Grundstück zu den vereinbarten Zeiten.

(2) Der Auftraggeber stellt nach Möglichkeit Wasser- und Stromanschlüsse kostenlos zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn über bekannte unterirdische Leitungen, Kabel oder andere Hindernisse auf dem Grundstück.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Die Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die auf der Website genannten Preise sind Mindestpreise. Der endgültige Preis richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und wird im individuellen Angebot festgelegt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

(5) Für regelmäßige Pflegeleistungen kann eine monatliche Abrechnung vereinbart werden.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.

(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung berechtigt.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Pflegeleistungen 14 Tage und bei Neuanlagen ein Jahr ab Abnahme.

(5) Für das Anwachsen von Pflanzen übernimmt der Auftragnehmer nur dann eine Gewähr, wenn ein entsprechender Pflegevertrag abgeschlossen wurde.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.

§ 9 Entsorgung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, entsorgt der Auftragnehmer anfallenden Grünschnitt und Gartenabfälle fachgerecht. Die Kosten hierfür sind im Angebot gesondert ausgewiesen.

(2) Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Grünschnitt auf dem Grundstück verbleibt. In diesem Fall entfallen die Entsorgungskosten.

§ 10 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

(1) Jahrespflegeverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Mai 2026

dazzling-liability GmbH
Gartenstraße 47
80469 München
Deutschland

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